Version [26316]
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sachlicher, § 2
sachlicher Anwendungsbereich des EEG, § 2; d. h. die vorrangigen: Anschluss (Punkt 1), Abnahme, Übertragung, Verteilung und Vergütung (Punkt 2) sowie den Wälzungsmechanismus (Punkt 3)
(noch keine Beschreibung vorhanden)
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