Version [10103]
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richtiger Bezugszeitpunkt
die Ermittlung der Kostenbasis für die Berechnung der Erlösobergrenze bezieht sich auf den in § 6 I ARegV bestimmten Zeitpunkt (im vorletzten Jahr vor der Regulierungsperiode abgeschlossenes Heschäftsjahr)
(noch keine Beschreibung vorhanden)
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