der allgemeinen Versorgung
es handelt sich um ein Energieversorgungsnetz der ALLGEMEINEN VERSORGUNG i. S. d. § 3 Nr. 17 EnWG (allen Letztverbrauchern zugängliches Netz)
Mehr zum Begriff des Netzes der allgemeinen Versorgung im Lexikon des Energierechts
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.