sonstige Vereinigung
es handelt sich um eine sonstige Vereinigung im Schutzbereich des Art. 9 I GG
Die in Art. 9 Abs. 1 GG genannten Beispiele von Vereinigungen sind nicht die einzigen Formen von geschützten Vereinigungen. Alle die Definition einer Vereinigung erfüllenden Rechtsformen sind von Art. 9 I GG geschützt.
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.