Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: Baumelement4714
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: Baumelement4714

Revision history for Baumelement4714


Revision [89389]

Last edited on 2018-07-01 19:45:01 by WojciechLisiewicz
Additions:
Der Gesetzgeber will die Kontrolle der AGB i. S. d. §§ 305 ff. BGB nicht nur für den Fall durchführen, dass es sich bei den Vertragsbestandteilen um AGB der zu kontrollierenden Partei im eigentlichen Sinne handelt. Die Kontrolle soll auch dann erfolgen, wenn eine Vertragspartei die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB versucht umzugehen. Dies soll {{du przepis="§ 306a BGB"}} unmöglich machen. Wegen dem weiten Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB ist dies allerdings bereits tatbestandsmäßig nur in ganz wenigen Fällen denkbar.
Deletions:
{{du przepis="§ 306a BGB"}} soll die Umgehung der zwingenden Vorschriften des AGB-Rechts unmöglich machen. Wegen dem weiten Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB ist dies allerdings bereits tatbestandsmäßig nur in ganz wenigen Fällen denkbar.


Revision [89388]

Edited on 2018-07-01 19:28:10 by WojciechLisiewicz
Additions:
Weitere Details dazu //Grüneberg, in: Palandt BGB Kommentar, § 306a, Rn. 2.//


Revision [89387]

Edited on 2018-07-01 19:26:53 by WojciechLisiewicz
Additions:
== §§ 305 ff. BGB sind wegen einer Umgehung gem. {{du przepis="§ 306a BGB"}} anwendbar ==

{{du przepis="§ 306a BGB"}} soll die Umgehung der zwingenden Vorschriften des AGB-Rechts unmöglich machen. Wegen dem weiten Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB ist dies allerdings bereits tatbestandsmäßig nur in ganz wenigen Fällen denkbar.

Ein solcher Fall liegt vor (auch wenn dies durchaus umstritten ist), wenn eine Bank die Erhebung von Gebühren für Lastschriftrückgaben nicht in den AGB regelt, sondern dies nur durch interne Vorschrift anordnet.

Eine Umgehung liegt in jedem Fall dann vor, wenn eine Partei ihren Vertragspartnern die Geschäftsbedingungen vorbereitet und bittet, sie als eigene vorzuschlagen, damit die eigentlich zu schützende Partei als Verwender der AGB erscheint.
Deletions:
== §§ 305 ff. BGB sind wegen einer Umgehung gem. § 306a BGB anwendbar ==
//(noch keine Beschreibung vorhanden)//


Revision [7743]

The oldest known version of this page was created on 2010-06-28 11:53:37 by TaRis
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki