vom Schutzzweck der Norm erfasst
die Norm (des Deliktsrechts) dient gerade dazu, den konkreten Verletzungserfolg zu verhindern - die Rechtsgutverletzung ist Verwirklichung der Gefahr, vor der die Norm gerade schützen sollte
(noch keine Beschreibung vorhanden)
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.