Verfahren
die verfahrensmäßigen Anforderungen an die Wirksamkeit eines Gesetzes wurden erfüllt
Es ist zu beachten, dass nicht alle Verfahrensvoraussetzungen, die im Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung des Bundestages die Gültigkeit eines im Ergebnis zustande gekommenen Gesetzes tangieren. Insbesondere sind Fehler bei der Initiative, beim diesbezüglichen Vorverfahren sowie die Beratungen des Bundestages nicht zwingend Nichtigkeitsgründe.
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