Revision history for Baumelement280
Additions:
Ausnahmegerichte, die demnach unzulässig sind, zeichnen sich dadurch aus, dass sie für einzelne konkrete oder individuell bestimmte Fälle errichtet sind (*)>>(*) Pieroth, Kommentar GG, Art. 101 Rn. 8>>.
Deletions:
Additions:
Sofern eine Regelung die Zuständigkeit von Richtern und Gerichten betrifft, so muss sie nach {{du przepis="Art. 101 GG"}} eine unbestimmte Zahl von Fällen in Zukunft betrffen - auch im Falle einer Änderung der bestehenden Zuständigkeiten.
Ausnahmegerichte, die demnach unzulässig sind, zeichnen sich dadurch aus, dass sie für einzelne konkrete oder individuell bestimmte Fälle errichtet sind (*)>>Pieroth, Kommentar GG, Art. 101 Rn. 8>>.