Partner handelt nach Treu u. Glauben
der Geschäftspartner des Vertretenen erkennt die Sachlage und darf sich gem. Treu und Glauben auf die Bevollmächtigung verlassen (ausgeschlossen: wenn er das Gegenteil hätte erkennen müssen!)
(noch keine Beschreibung vorhanden)
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.