Version [11943]
Dies ist eine alte Version von Baumelement2684 erstellt von AnnegretMordhorst am 2011-09-27 16:40:29.
staatlich
eine Begünstigung hat staatlichen Charakter i.S.d. Art. 107 AEUV (ex- Art. 87 I EGV)
(noch keine Beschreibung vorhanden)
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.