Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: Baumelement260
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: Baumelement260

Einzelzuweisungen

die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Einzelzuweisungen des Grundgesetzes

Im Grundgesetzt sind verstreut Vorschriften zu finden, die für einzelne Fälle die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes vorsehen. Dies sind:
- Art. 4 Abs. 3 S. 2 GG (Regelung Kriegsdienst)
- Art. 21 Abs. 3 GG (politische Parteien)
- Art. 29 Abs. 2 S. 1 GG (Neugliederung Bundesgebiet)
- Art. 38 Abs. 3 GG (Wahlen)
- Art. 84 Abs. 5 GG (Einzelweisungen der Bundesregierung)
- Art. 87 Abs. 1 S. 2 GG (Bundesgrenzschutz und ähnliche Behörden)
- Art. 98 Abs. 1 GG (Bundesrichter)
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki