ordnungsgemäßer Zustand der Anlage
Dia Haftung nach § 2 Abs. 1 S. 2 HPflG ist durch den ordnungsgemäßen Zustand, d.h. Ordnungsmäßig ist eine Anlage, solange sie den anerkannten Regeln der Technik entspricht und unversehrt ist, der Anlage ausgeschlossen.
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