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Gesetzgebungs- kompetenz

Zuständigkeit zum Erlass eines (Bundes-)Gesetzes

Bei der Frage der Zuständigkeit für den Erlass eines Gesetzes ist zu unterscheiden zwischen der
  • Verbandskompetenz, d. h. der Zuständigkeit der handelnden Körperschaft (Bund oder Land) und der
  • Organkompetenz, d. h. der Zuständigkeit der beim Erlass des Gesetzes handelnden Organe (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung).

An dieser Stelle wird nur die Verbandszuständigkeit behandelt, weil die Zuständigkeit einzelner Organe eng mit einzelnen Verfahrensschritten verbunden ist. Demzufolge sind die einzelnen, für die jeweiligen Verfahrensschritte notwendigen Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Verfahren relevant. In dem Prüfungspunkt "Zuständigkeit" wird lediglich die Verbandszuständigkeit des Bundes für Bundesgeestze geprüft.
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