bei Bauaufträgen - 5.150.000 EUR
Schwellenwerte für Anwendung der Vergaberichtlinien bei Bauaufträgen = 5.150.000 EUR gem. Art. 16 b) RL 2004/17/EG sowie Art. 7 c) und 8 I a) RL 2004/18/EG
(noch keine Beschreibung vorhanden)
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.