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keine Dienstleistungs- konzession
der Auftrag der öffentlichen Hand stellt keine Dienstleistungskonzession dar, Art. 17 der RL 2004/18/EG
Die Dienstleistungskonzession ist ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien ausgenommen, Art. 17 RL 2004/18/EG.
Beispiele:
- Konzession zur Beseitigung von Abfall,
- Konzession, Abwasserdienstleistungen auf einem bestimmten Gebiet zu erbringen.
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