Entstehung e. neuen Sache
eine neue Sache entsteht infolge der Verarbeitung gem. § 950 I BGB
Beispiele für eine neue Sache i.S.d. § 950 Abs. 1 BGB:
- aus Stoffen Kleider, Anzüge etc.,
- aus Leder Schuhe, Handschuhe, Taschen,
- aus Holz Möbel,
- aus Gummi Reifen,
- aus Blech Karosserie,
Beispiel für keine neue Sache i.S.d. § 950 Abs. 1 BGB:
- bloße Reparatur,
- Mast eines Tieres.
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