Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: Baumelement1897
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: Baumelement1897

Revision history for Baumelement1897


Revision [3062]

Last edited on 2009-10-25 19:46:58 by WojciechLisiewicz
Additions:

Die Vorschriften des DSU sehen keine ausdrückliche Voraussetzung einer Antragsbefugnis oder eines anders gearteten Rechtsschutzbedürfnisses vor, die den Zugang zu einem Panelverfahren einschränken würden. Es wird allerdings überwiegend angenommen, dass eine Klage allein aus dem Grund der Vertragsverletzung und zum Zweck, die anderen Mitglieder der WTO zum vertragsgemäßen Verhalten zu bewegen, nicht erlaubt wäre.

An die so verstandene Antragsbefugnis dürfen auf der anderen Seite keine zu hohen Voraussetzungen gestellt werden - ausreichend ist bereits die Benennung irgendeines oder einiger Interessen des klagenden Staates.
Deletions:
//(noch keine Beschreibung vorhanden)//


Revision [3061]

The oldest known version of this page was created on 2009-10-25 19:35:18 by TaRis
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki