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Revision [12614]

Last edited on 2011-11-12 11:23:50 by WojciechLisiewicz [Erläuterung ergänzt]
Additions:

Schweigen kann durch Parteien eines künftigen Vertrages - z. B. im Rahmen einer dauerhaften Geschäftsbeziehung, in deren Rahmen immer wieder Verträge geschlossen werden - als eine bestimmte Erklärung festgelegt werden. Die Parteien können insbesondere vereinbaren, dass keine Antwort innerhalb einer festgelegten Frist auf bestimmte Angebote als Annahme dieser Angebote (z. B. für Warenbestellungen) bedeutet.

Vgl. dazu auch [[FallSchweigendeAnnahme folgenden Fall]].
Deletions:
//(noch keine Beschreibung vorhanden)//


Revision [2869]

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