Revision history for Baumelement1626
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Die Errichtung von Präferenzzonen fällt grundsätzlich nicht unter die zulässigen Ausnahmen von Zollunionen und Freihandelszonen. Nur im Ausnahmefall nach Ziff. 2c) der //enabling clause// ist es für Entwicklungsländer zulässig, eine Präferenzzone untereinander trotz des Meistbegünstigungsprinzips einzurichten.