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Revision [2408]

Last edited on 2009-09-24 15:58:21 by WojciechLisiewicz
Additions:

Im Gegensatz zu zahlreichen Investitionsschutzabkommen, in denen die sog. //Hull//-Formel verwendet wird, sieht das Völkergewohnheitsrecht keine exakten Regeln für Entschädigung vor. Während die Abkommen stets eine
- volle,
- prompte,
- effektive
Entschädigung fordern, ist gewohnheitsrechtlich lediglich eine **angemessene** Entschädigung anerkannt. Da der Streit zwischen Industrienationen in aller Regel auf der Linie "voll/Adäquat" und "angemessen/entsprechend den Möglichkeiten" verläuft ist festzustellen, dass die Frage der zeitnahen und effektiven Entschädigung weniger problematisch ist, als die der Höhe.

Deshalb spricht viel dafür, die Zeitnähe und die Effektivität einer Entschädigung als Merkmale ihrer Angemessenheit anzusehen.
Deletions:
//(noch keine Beschreibung vorhanden)//


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