in sonstiger Weise
Abschluss eines Vertrages in sonstiger Weise (z. B. durch Verhandlungen, bei denen unklar blieb, welche Partei Angebot und welche Annahme erklärte; oder durch Unterzeichnung der vorgefertigten Vertragsurkunde)
(noch keine Beschreibung vorhanden)
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.