Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: Baumelement1023
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: Baumelement1023

Version [1667]

Dies ist eine alte Version von Baumelement1023 erstellt von WojciechLisiewicz am 2009-08-26 13:51:40.

 

Vertreter bei Veräußerungsvollmacht

ausnahmsweise Zurechnung der tatsächlichen Veranlassung der Besitzeinräumung durch einen Vertreter, wenn dieser eine Veräußerungsvollmacht hat

Grundsätzlich sind die Vertretungsregeln der § 164 BGB ff. nicht auf tatsächliche Handlungen bei der Übergabe einer Sache bei Eigentumsübertragung nach § 929 BGB anwendbar. Ausnahmsweise erstreckt sich eine Vertretungsmacht, die zur Vornahme von Veräußerungsgeschäften ermächtigt, auch auf tatsächlichen Willen des Veräußerers. Auf diese Weise ist beim Handeln für den Veräußerer im Rahmen der Vertretungsmacht zur Vornahme von Veräußerungsgeschäften auch der vollständige Vollzug der Veräußerung durch den Vertreter dem Veräußerer zuzurechnen, einschließlich der Veranlassung der Besitzeinräumung dem Erwerber.
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki