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==== Bundesnetzagentur ====
Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Bundesnetzagentur im Energiebereich ist das Energiewirtschaftsgesetz ({{du akt="EnWG"}}), das im Juli 2005 in Kraft getreten ist.
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Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mit Sitz in Bonn. Die Bundesnetzagentur hat die Aufgabe, durch Liberalisierung und Deregulierung für die weitere Entwicklung auf dem Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations-, Post- und seit dem 1. Januar 2006 auch auf dem Eisenbahninfrastrukturmarkt zu sorgen.
Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Bundesnetzagentur im Energiebereich ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das im Juli 2005 in Kraft getreten ist.
Energieregulierung bedeutet die Überwachung der Betreiber von Energieversorgungsnetzen ("Netzbetreiber") durch die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden.
Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Bundesnetzagentur im Energiebereich ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das im Juli 2005 in Kraft getreten ist.
Energieregulierung bedeutet die Überwachung der Betreiber von Energieversorgungsnetzen ("Netzbetreiber") durch die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden.