Revision history for BGHinNJW2000s2898
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((1)) Revision führt zur Wiederherstellung des Teilurteils
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http://80.237.160.189/taris/?subsum=N&subsumitem=1040&root=1033&path=0-0-1-1&subsumsession=2230
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====Ergebnis====
Der Kläger ist Eigentümer an der Sache (Mustersammlung)
Der Kläger ist Eigentümer an der Sache (Mustersammlung)
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((1)) Teilurteil
- Auskunftsbegehren von K stattgegeben
- Beifügung einer aktuellen Inventarliste mit korrekten Bezeichnungen
((1)) Revision für zur Wiederherstellung des Teilurteils
- K ist Eigentümer von G mit Beschriftungen "F.S." und "rotes M"
- es besteht keine klare Absonderung
- B2 muss Auskunft geben, B1 hat kein Eigentum erworben ({{du przepis="§ 932 BGB"}})
- B1 muss keine Auskunft geben, weil er kein mittelbarer / unmittelbarer Besitzer ist
((1)) B1 und B2 müssen Auskunft über Bestand von G geben
- K ist Eigentümer geworden, da äußere Abgrenzungskriterien (Beschriftungen) vorhanden sind (nur in einem speziellen Raum)
- G in anderen Räumen nicht zur Sammlung erkennbar (andere Markierung)
((1)) B2 hat umfassende Auskunftspflicht (Treu und Glauben, {{du przepis="§ 242 BGB"}})
- B1 KANN Auskunft geben, obwohl nicht verpflichtet
- B1 kann die Auskunft auf längerem Wege von B2 anforden
- Auskunftsbegehren von K stattgegeben
- Beifügung einer aktuellen Inventarliste mit korrekten Bezeichnungen
((1)) Revision für zur Wiederherstellung des Teilurteils
- K ist Eigentümer von G mit Beschriftungen "F.S." und "rotes M"
- es besteht keine klare Absonderung
- B2 muss Auskunft geben, B1 hat kein Eigentum erworben ({{du przepis="§ 932 BGB"}})
- B1 muss keine Auskunft geben, weil er kein mittelbarer / unmittelbarer Besitzer ist
((1)) B1 und B2 müssen Auskunft über Bestand von G geben
- K ist Eigentümer geworden, da äußere Abgrenzungskriterien (Beschriftungen) vorhanden sind (nur in einem speziellen Raum)
- G in anderen Räumen nicht zur Sammlung erkennbar (andere Markierung)
((1)) B2 hat umfassende Auskunftspflicht (Treu und Glauben, {{du przepis="§ 242 BGB"}})
- B1 KANN Auskunft geben, obwohl nicht verpflichtet
- B1 kann die Auskunft auf längerem Wege von B2 anforden
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Im Strukturbaum: http://80.237.160.189/taris/?root=1033
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====Lösung====
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Das Urteil ist in der Fallprüfung bei der Frage des Rechtsscheins, insbesondere beim Erwerb gekennzeichneter beweglicher Sachen vom
Nichtberechtigten nach {{du przepis="§ 929 BGB"}} relevant, speziell bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine nicht gekennzeichnete Sache eine Eigentumsübertragung nach sich zieht.
http://80.237.160.189/taris/?root=1033
Nichtberechtigten nach {{du przepis="§ 929 BGB"}} relevant, speziell bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine nicht gekennzeichnete Sache eine Eigentumsübertragung nach sich zieht.
http://80.237.160.189/taris/?root=1033