B.1.c. Arbeitszeit und Vergütung
Monatliche Abrufe:
Sowohl dem Vertrag, als auch dem Tutorienleitfaden, ist eine Kopie des „Arbeitszeitnachweises für studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte bzw. Tutoren“ beigefügt. Es ist dringend erforderlich, dass Sie diesen jeweils zum Monatsende ausfüllen, von Ihrem verantwortlichen Lehrenden unterzeichnen lassen und digital oder ausgedruckt an das **[[AnsprechpartnerTutorium Personalreferat]]** der HSM weiterleiten.
Bei fristgemäßer Vorlage des ausgefüllten „Arbeitszeitnachweises für studenti-sche/wissenschaftliche Hilfskräfte bzw. Tutoren“ im Personalreferat der HSM kann eine zeitnahe Auszahlung erfolgen.
Bezüglich der monatlichen Abrufe erhalten Sie i.d.R. zum jeweiligen Monatsende eine gesonderte E-Mail, in welcher der „Arbeitszeitnachweis für studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte bzw. Tutoren“ nochmals beigefügt ist.
Geringsfügigkeitsgrenze:
Da bei den Hilfskräften für Tutorien an der HSM die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 450,00 Euro nicht überschritten werden sollte, ergeben sich Beschäftigungsobergrenzen. Diese sind abhängig von den Stundensätzen für die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte. Nähere Angaben hierzu erfragen Sie bitte im Personalreferat.
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