Version [82345]
Dies ist eine alte Version von Anwendungsbereiche erstellt von SebastianEuring am 2017-08-07 17:59:32.
Anwendungsbereiche
Soweit keine Sonderregelungen bestehen, ist der § 254 BGB auf alle Schadensersatzansprüche anzuwenden.
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.