Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: AnlagevermoegenBuchfuehrung
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: AnlagevermoegenBuchfuehrung

Version [76183]

Dies ist eine alte Version von AnlagevermoegenBuchfuehrung erstellt von ClaudiaMichel am 2017-01-17 13:44:24.

 

Anlage-/ Umlaufvermögen und Schulden

Anlagevermögen

- §247 II HGB

--> Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen“

  • dauernd bedeutet mindestens 1 Jahr
  • Geschäftsbetrieb dienend, bedeutet für das tägliche Geschäft verwendet zu werden
  • weitere Merkmale: Anlagevermögen ist nicht schnell zu liquidieren

Umlaufvermögen

  • nicht im HGB geregelt, aber es gilt die Faustregel: alles was nicht Anlagevermögen ist
--> d.h. alle Vermögensgegenstände die nicht dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen
  • weiteres Merkmal: Umlaufvermögen kann schnell liquidiert werden
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki