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A. Einführung
Das Abstraktionsprinzip ist von rechtswissenschaftlicher Bedeutung. Im Deutschen Zivilrecht stellt die Unterscheidung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft ein grundlegendes Prinzip dar, was gerade in Prüfungsaufgaben von hoher Relevanz ist. Deshalb ist es notwendig die Bedeutung schon zu Beginn des Studiums verinnerlicht zu haben, um einen solchen Kardinalfehler zu vermeiden. Im folgenden wird dies erläutert.
1. Klausurrelevanz
a. Definition
. Trennungsprinzip
Sachenrecht:
Grundsatz des Sachenrechts, nach dem das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft und das sachenrechtliche Verfügungsgeschäft zu trennen sind. (Brockhaus Studienlexikon Recht; 3. Auflage; Seite 1168)
Durch die Trennung eines Rechtsverhältnisses in Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft (sog. Trennungsprinzip) stellt sich die Frage nach der rechtlichen Abhängigkeit der beiden Rechtsgeschäfte.
Das Prinzip besagt, dass Geschäfte des täglichen Lebens zwar regelmäßig zeitlich zusammen fallen, jedoch deren rechtlichen Betrachtung unerheblich ist.
Beispiel:
Wer sich in einem Kaufvertrag zur Übereignung eines Buches verpflichtet, muss dem Käufer das Eigentum daran verschaffen, während der Käufer das Geld für die Sache übereignen muss. Das BGB mit einer Übereignung des Buches auf der einen Seite und der Übereignung des Gelds auf der anderen Seite erfüllt.
. Abstraktionsprinzip
Wichtiges, nicht ausdrücklich geregeltes (sondern als selbstständig vorausgesetztes) Grundprinzip des BGB, das aus dem Trennungsprinzip und dem Abstraktionsprinzip i. e. S. besteht. (Brockhaus Studienlexikon Recht; 3. Auflage; Seite 20)
. Verpflichtungsgeschäft
. Verfügungsgeschäft
asdf
b. Mindmap
2. Fallbeispiel
WiprIFaelle
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