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Gutgläubiger Erwerb von Eigentum
ein Themengebiet aus Wirtschaftsprivat III - link
A. Definition gutgläubiger Erwerb
Unter gutgläubigen Erwerb versteht man den Eigentumserwerb an einer Sache, welche man von einem Nichtberechtigten erlangt.
Eine genauere Definition ist unter folgendem Link zu finden: LINK
B. Arten des gutgläubigen Eigentumserwerb
1. Gutgläubiger Erwerb von Nichtberechtigten
a. Art 1
b. Art 3
2. Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut
((2) Gutgläubiger Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs
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Hier kommt eine Auflistung:
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D.
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§ 929 BGB
Schadensrecht
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