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Wirtschaftsprivatrecht II

Inhalt der Verträge

Teil 7: Verbraucherverträge

Das Verbraucherrecht wurde im Zuge der Schuldrechtsreform an verschiedenen Stellen umfassend ins BGB implementiert:

  • Regelungen zu den Haustürgeschäften, §§ 312, 312a BGB
  • Vorschriften über Fernabsatzverträge, §§ 312b- 312d BGB
  • E-Commerce-Recht, § 312e BGB
  • Bestimmungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, §§ 481- 487 BGB
  • Verbraucherkreditrecht, §§ 491-507 BGB

Sämtliche verbraucherrechtlichen Abschnitte basieren auf den zentralen Begriffen des Verbrauchers(§ 13 BGB) einerseits und des Unternehmers (§ 14 BGB) andererseits
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