Wirtschaftsprivatrecht II
Fall 6 - Jurastudent
Jurastudent J ist im dritten Semester und macht ein 6-wöchiges Praktikum beim Rechtsanwalt R, dessen Tätigkeitsschwerpunkt im Kaufrecht liegt. Gleich am zweiten Tag legt ihm der Anwalt einen Stapel Akten auf den Tisch. R fordert J auf, die einzelnen Sachverhalte daraufhin zu prüfen, ob Rechte wegen eines Sach- oder Rechtsmangels geltend gemacht werden können, „dies sei schließlich was, was man schon im zweiten Semester gelernt habe“. J hatte allerdings das Schuldrecht ein wenig während seiner Studien vernachlässigt. Als R gerade bei Gericht ist, ruft er daher seinen Studienkollegen S an und fragt, ob er ihm nicht helfen könne und ihm zumindest sagen könne, ob nun ein Mangel gegeben sei oder nicht. Was wird S, der Schuldrecht zu seinem Lieblingsgebiet auserkoren hat, dem J bei den folgenden Fällen wohl sagen? (1) Rentner R, der sich allein in seiner Wohnung ein wenig einsam und ängstlich fühlt, kauft beim Züchter Z einen Schäferhund. Beim Verkaufsgespräch weist Z daraufhin, dass dieser Hund sich ganz besonders als Wachhund eignen würde. Beim ersten Spaziergang muss R jedoch feststellen, dass der Hund immer gegen Mauern und Laternenpfähle rennt. Der konsultierte Tierarzt diagnostiziert eine angeborene Sehschwäche. Sachmangel? (2) V verkauft an K einen zwei Jahre alten Peugeot 307 für 11000,- €. Nach der Übergabe stellt sich heraus, dass der Wagen einen Kolbenfresser hat und infolgedessen der Motor ausgetauscht werden muss. Sachmangel? Abwandlung: Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn das Auto bereits zehn Jahre alt gewesen wäre und ein Laufleistung von über 150000 km hätte und sich nach Übergabe ein verschleißbedingter Getriebeschaden zeigen würde? (3) Heimwerker H kauft beim schwedischen Möbelhändler M einen Schrank zur Selbstmontage. Zu Hause angekommen, versucht er den Schrank mit Hilfe der mitgelieferten Anleitung aufzubauen. Diese Versuche scheitern jedoch zunächst, weil die Anleitung aufgrund schlechter Übersetzung unverständlich ist. H ist hierüber leicht erzürnt und versucht daraufhin sein Glück ohne die Aufbauanweisungen in der Anleitung, was ihm auch wegen seines besonderen Geschicks gelingt. Sachmangel? (4) L ist Inhaber eines Fanartikelladens und bezieht beim Händler H verschiedene Aufbügelmotive für T-Shirts und Pullover, darunter auch eines mit dem Bild und der Unterschrift von Michael Schumacher. H hatte dem L bestätigt, zum Verkauf berechtigt zu sein, was jedoch nicht stimmt. Als Michael Schumacher von dem Vertrieb erfuhr und seine Zustimmung hierzu verweigerte, war L gezwungen, die von ihm hergestellten Kleidungsstücke wieder zurückzunehmen. Rechtsmangel? |
LösungUnterfall 1: Vorliegen eines Sachmangels? → liegt vor wenn Verkäufer gegen eine Pflicht aus § 433 Abs. 1 S. 2 BGB verstoßen hat 1. KV (+) 2. Sachmangel gem. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB. ▪(+) wenn Hund nicht vereinbarte Beschaffenheit aufweist (S) Abweichung der Ist - von der Soll-Beschaffenheit →hier Vereinbarung, dass Hund sich als Wachhund eignet, bei Fehlsichtigkeit (-) →Mangel i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB (+) 3. Vorliegen des Mangels bei Gefahrübergang, § 434 Abs. 1 S. 1 BGB. ▪bei Übergabe, vgl. § 446 Abs. 1 BGB →hier (+), Mangel lag schon seit Geburt vor 4. Ergebnis: Die Sache ist Mangelhaft, § 434 Abs. 1 S. 1 BGB Unterfall 2: Vorliegen eines Sachmangels? → liegt vor wenn Verkäufer gegen eine Pflicht aus § 433 Abs. 1 S. 2 BGB verstoßen hat 1. KV (+) 2. Sachmangel gem. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB? ▪ wenn keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen und die Sache sich nicht für den im Vertrag vorausgesetzten Gebrauch eignet → hier weder ausdrückliche noch konkludente Beschaffenheitsvereinbarung → möglicherweise konkludente Vereinbarung des üblichen Gebrauchs im Vertrag gem. Nr. 1? ▪aber: systematische Auslegung! Nr. 2 spricht gg Auslegung, dass ein üblicher Gebrauch stets konkludent vereinbart wird, da hier ausdrücklich der gewöhnliche Gebrauch genannt wird ▪ Nr. 1 gilt daher nur in Fällen, in denen eine Vereinbarung über besondere, über die gewöhnliche Verwendung hinausgehende, Verwendung getroffen wird hier Sachmangel i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB 3. bei Gefahrübergang (+) 4. Ergebnis: Es liegt ein Sachmangel i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB vor Abwandlung: Sachmangel gem. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB? → Abweichen von der üblichen Beschaffenheit i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB? → Hier (-) bei zehn Jahre altem Pkw mit so hoher Laufleistung sind verschleißbedingte Abnutzungserscheinungen üblich Sachmangel (-) Unterfall 3: Vorliegen eines Sachmangels? → liegt vor wenn Verkäufer gg Pflicht aus § 433 Abs. 1 S. 2 BGB verstoßen hat 1. KV (+) 2. Sachmangel gem. § 434 Abs. 2 S. 2 BGB. a. Zur Montage bestimmte Sache (+) b. Fehlerhafte Anleitung (+), aufgrund der schlechten Übersetzung c. Keine fehlerfreie Montage, § 434 Abs. 2 S. 2 BGB a.E. → hier aber (+); besondere Geschick unbeachtlich kein Sachmangel Unterfall 4: Vorliegen eines Rechtsmangels? → liegt vor wenn Verkäufer gegen eine Pflicht aus § 433 Abs. 1 S. 2 BGB verstoßen hat 1. KV (+) 2. Rechtsmangel i.S.d. § 435 S. 1 BGB? ▪hiernach ist der Verkäufer verpflichtet, die Sache frei von Rechten Dritter zu verschaffen ▪Rechte i.S.d. § 435 S. 1 BGB sind u.a. auch die Immaterialgüterrechte Dritter →vorliegend liegt mit Vertrieb der Kleidungsstücke ein Eingriff in das APR und Recht am eigenen Namen von M. Schuhmacher vor →damit ist die Sache nicht frei von Rechtsmangeln Gem. § 435 S. 1 BGB liegt ein Rechtsmangel vor, Verstoßgg § 433 Abs. 1 S. 2 BGB. (+) |
CategoryWIPR2Faelle
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.