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Dies ist eine alte Version von WIPRIILoesungBeamer erstellt von Jorina Lossau am 2014-06-19 14:42:41.

 

Wirtschaftsprivatrecht II


Fall 30 - Beamer



F kauft bei U einen Beamer im Wert von 2000 €. Dabei wird vereinbart, dass die Bezahlung des Kaufpreis durch eine von der Bank B angebotene Finanzierung in Monatsraten zu jeweils 200 € erfolgen soll. Nach vier Monaten funktioniert der Beamer aufgrund eines technischen Defekts nicht mehr. Die von F verlangte Nacherfüllung bleibt ohne Erfolg. F gibtden Beamer an U zurück und erklärt, dass er damit nichts mehr zu tun haben will. Dennoch verlangt B die weitere Zahlung der Raten.

Rechte des F?



Lösung


V könnte gegenüber A einen Anspruch auf Rückzahlungder Anzahlung aus §§ 358 Abs. 2 S. 1, 355, 357 Abs. 1 S. 1 i.V.m. §§ 346 ff. haben.

1. Dazu müsste er den Kaufvertrag hinsichtlich des Neuwagens mit A wirksam gem. § 355 Abs. 1 widerrufen haben. Ein ausdrücklicher Widerruf dieses Vertrags durch V ist aber nicht erfolgt.

2. Allerdings wäre V von der Bindung des Kaufvertrags auch dann ohne ausdrücklichen Widerruf gelöst, wenn dieser zusammen mit dem Verbraucherdarlehensvertrag einen verbundenen Vertrag i.S.d. § 358 Abs. 3 bilden würde und letzterer wirksam widerrufen worden wäre.
Der Kaufvertrag und der Verbraucherdarlehensvertrag müssten dazu eine wirtschaftliche Einheit darstellen. Dies ist hier aus zwei Gründen anzunehmen. Zum einen diente der Darlehenszweck ausschließlich der Finanzierung des Fahrzeugs. Andererseits greift die Vermutungswirkung des § 358 Abs. 3 S. 2 ein, zumal sich die B-Bank als Darlehensgeber bei der Vorbereitung des Unternehmers A bedient hat.














CategoryWIPR2Faelle
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