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Version [19795]

Dies ist eine alte Version von WIPR4UnterhaltsR erstellt von AnnegretMordhorst am 2013-01-08 20:55:24.

 

Unterhaltsrecht

grundlegende Informationen


A. Einführung

B. Prüfung eines Unterhaltsanspruchs - Grundschema

Ein Unterhaltsanspruch setzt grundsätzlich folgendes voraus:

1. Unterhaltsverpflichteten

Wer zum Unterhalt verpflichtet ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Tatbeständen. fordert ein ,kind von seinen Eltern oder umgekehrt eine Unterhaltszahlung, so ist gem. § 1601 BGB der Verwandte in gerader Linie zum Unterhalt verpflichtet. Wer zur geraden linie der Verwandten zählt ist der Regelung des § 1589 S. 1 BGB zu entnehmen.
lkommt es dazu, dass mehrere Verwandte zum Unterhalt verpflichtet sind, so sind die Regelungen des §§ 1606 - 1608 BGB einschlägig.
Voraussetzung dass überhaupt ein Verwandter oder ein Ehepartner Unterhalt zu leisten hat, ist dasss dieser leistungsfähig ist. Dies ist gem. § 1603 BGB dann der Fall, wenn derjenige unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen nicht außer Stande ist, ohne Gefährdung seines Unterhalts Unterhalt zu leisten.

2. Unterhaltsberechtigten

3. Umfang des Unterhalts

4. Art des Unterhalts

C. mögliche Unterhaltstatbestände

Nach dem Gesetz werden folgende Unterhaltstatbestände unterschieden:

 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/WIPR4UnterhaltsR/Unterhaltsverpflichtungen.png)

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