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Fristen und Termine
A. Vorschriften im BGB
- §§ 186 ff. BGB
B. Begriffsbestimmung
Unterscheidung |
Frist | Termin |
---|---|
... ist ein abgegrenzter bestimmter oder bestimmbarer Zeitraum | ... ist ein bestimmter Zeitpunkt |
Beispiel: Kündigungsfrist 1 Monat vgl. Auslegungsregeln der §§ 189-192 BGB:
| Beispiel: Fälligkeit der Leistung (z. B. Lieferung der Kaufsache) am 1. März |
Vgl. zu Sonnabend, Sonn- und Feiertag die Vorschrift des § 193 BGB:
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C. Berechnung von Fristen
Für die Berechnung einer Frist sind grundsätzlich der Fristbeginn, die Fristdauer und das Fristende festzulegen.
Merke: Tag i.S.d. §§ 187 ff. = 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
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