Als immaterielles Gut ist der Rechtsschutz dieses für die moderne Wirtschaft ökonomisch bedeutsame Produkt schwierig und umstritten. Die Politik hat sich ausgehend von europäischen Vorgaben für einen vorrangigen urheberrechtlichen Schutz ausgesprochen, wobei dieser an die Erstellung von Computerprogrammen anknüpft, was insofern enger ist als der Begriff Software, den es wird nur Software mit Steuerbefehlen erfasst (Software im technischen Sinn). Die für den Softwarehersteller für die unmittelbare Ausbeutung seiner entwickelten Software attraktivere Möglichkeit eines (zusätzlichen) Patentschutzes – dieser gewährt einen Ähnlichkeitsschutz, der über das Urheberrecht nicht zu erlangen ist – ist dagegen hochumstritten.
Bei der urheber- und vertragsrechtlichen Behandlung von Software sind dabei verschiedene Arten von Software in Hinsicht auf den Auftraggeber für die Herstellung, auf den Zugang zum Quellcode und die eingeräumten Nutzungsrechte. |