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Urheberrecht
Teil 8 - Softwarerecht
Unterkapitel8.1 Computerprogramm-RL8.2 Deutsches Urheberrecht 8.3 Exkurs: Patenrechtlicher Schutz |
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Software ist eine Grundbedingung für die Informationsgesellschaft. Ohne den Einsatz von Computersystemen wäre die moderne Informationsbeschaffung, -speicherung, -nutzung und -verarbeitung überhaupt nicht möglich. |
Software ist zum einen zu trennen von Hardware, das ein materielles Gut ist und daher dem patentrechtlichen Schutz offensteht. Hardware ist die physisch vorhandene Gesamtheit der technischen Maschinen-Elemente eines Computers oder Netzes. Zum anderen ist Software für die rechtliche Behandlung zu trennen von den mittels Software erstellten Datenbanken und Datenbankwerken. |
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