Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: UrhRFallDiskette
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Arb R Literatur
  B W L Literatur
  Buchfuehrung Literatur
  Common Law Literatur
  E V T Z Literatur
  Energie R Literatur
  Europa R Literatur
  Gew R S Literatur
  Informations R Literatur
  Infotech Literatur
  Insolvenz R Literatur
  Internat W R Literatur
  Jur Arbeitstechnik Lit...
  Jur Methodenlehre Lite...
  Marketing Literatur
  Mediation Literatur
  Oeffentliches R Litera...
  Personalmanagement Lit...
  Projektmanagement Lite...
  Soz R Literatur
  Sprache Literatur
  Staats R Literatur
  Steuer R Literatur
  Straf R Literatur
  Unternehmens R Literatur
  Urh R Literatur
  V W L Literatur
  Vertragsgestaltungs Li...
  Verw R Literatur
  Voelker R Literatur
  Vortragstechnik Litera...
  W I P R Literatur
  Wettbew R Literatur
  Z P O Literatur
  Insolvenzrecht Litera...
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: CategoryLexikon » CategoryLiteratur » Baumelement807 » UrhRFallDiskette

Urheberrecht


Fall 37 - Diskette



P ist seit 1993 beim Softwarehersteller S als Programmierer beschäftigt. Seine Arbeitsaufgabe im Jahr 1994 besteht vornehmlich in der Herstellung eines aufwendigen Buchhaltungsprogramms. Nach Fertigstellung erhofft sich P aufgrund seiner guten Arbeitsleistung, dass sein befristeter Arbeitsvertrag verlängert wird. Sein Wunsch erfüllt sich jedoch nicht. Wegen der anhaltenden schlechten konjunkturellen Lage wird ihm, wie weiteren sechs jungen Mitarbeitern, durch S mitgeteilt, dass sie zum Ende des Jahres aus dem Betrieb ausscheiden. P ist hierüber sehr enttäuscht und entschließt sich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sich bei K, dem größten Konkurrenten des S, zu bewerben. K zeigt durchaus ein Interesse, gibt ihm aber zu verstehen, dass eine Einstellung nur in Betracht käme, wenn P ihm eine Kopie des bislang noch nicht veräußerten Buchhaltungsprogramms und eines anderen von P bereits Anfang 1993 erstellten Datenverarbeitungsprogramm übergeben würde. P begibt sich daraufhin unter dem Vorwand, seine alten Kollegen besuchen zu wollen, in seinen alten Betrieb und erstellt in einem scheinbar unbeobachteten Moment Kopien der beiden Programme. S hatte das Ganze jedoch mitbekommen und verlangt nunmehr von K, dem P die Disketten sogleich am nächsten Tag übergeben hatte, deren Vernichtung. P, der nun mit seiner Einstellung bei K nicht mehr rechnet, tritt an S heran und verlangt zur Überbrückung seines finanziellen Engpasses eine gesonderte Vergütung für das Buchhaltungsprogramm.

Wie ist die Rechtslage?






CategoryFallsammlungUrhR
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki