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Fallbeispiele Gesellschaftsrecht


Fall 9

Der A und B KG, die sich auf Herstellung und Vertrieb von Fertighäusern spezialisiert hat, gehören neben den Komplementären A und B die Kommanditisten C und D an. Die Beiträge der Komplementäre betragen je 300.000 €, die – mit dem gleichen Betrag als Einlagen im Handelsregister eingetragenen – Beiträge der Kommanditisten je 150.000 €. Alle Beiträge sind von den Gesellschaftern in voller Höhe an die KG geleistet worden. Es ist beabsichtigt, aus der KG eine GmbH auszugründen. Der Gegenstand des Unternehmens der GmbH soll in Fortführung des von der KG betriebenen Handelsgewerbes die Herstellung und der Vertrieb von Fertighäusern sowie aller damit zusammenhängender Geschäfte sein. Gesellschafter der GmbH sollen die Gesellschafter der KG im Verhältnis ihrer Beiträge in der KG werden. Der Zweck der KG soll sich darauf beschränken, die Grundstücke, einschließlich von Fabrikgebäuden und Lagerhallen mit einem Buchwert von insgesamt 1,5 Mio. €, an die GmbH zu verpachten und zu verwalten. Das übrige Vermögen der KG soll auf die GmbH übertragen werden. Vor Durchführung dieses Plans möchten die Gesellschafter der KG wissen,

1. auf welche Weise bei oder nach der Gründung der GmbH das Gesellschaftsvermögen der KG – soweit geplant – unter Anrechnung auf ihre Stammeinlagen Gesellschaftsvermögen der GmbH werden kann,

2. ob nach der Durchführung des Planes die GmbH mit „A & B GmbH“ und die KG weiterhin mit „A und B KG“ firmieren kann sowie

3. ob nach Durchführung des Planes die GmbH, die KG bzw. sie, die Gesellschafter der KG selbst den Lieferanten der KG für bereits bestehende Forderungen gegen die KG haften.







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