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Dies ist eine alte Version von UR1FallBaustoffe erstellt von Jorina Lossau am 2013-10-11 16:34:42.
Fallbeispiele Gesellschaftsrecht
Fall 12Die durch Erbschaft reich gewordenen Brüder A und B wollen ihrem arbeitslosen Freund F helfen. Zu dritt eröffnen sie daher im August 2002 in einer angemieteten Garage einen kleinen Baustoffhandel, der unter der Firma F-KG gegenüber Kunden, die ausschließlich Nachbarn und Freunde sind, und Lieferanten auftritt. F soll nach dem Gesellschaftsvertrag als persönlich haftender Gesellschafter das Unternehmen leiten, während A und B nur als Kommanditisten mit einer Einlage von jeweils 10.000 € beteiligt sein wollen. Allerdings sollen beide einen Beitrag von 15.000 € an die Gesellschaft leisten, was sie auch vereinbarungsgemäß tun. Das Unternehmen nimmt sofort nach Abschluss des Gesellschaftsvertrages im Einverständnis aller Gesellschafter den Geschäftsbetrieb auf; Mitarbeiter werden nicht eingestellt. Aus Nachlässigkeit unterbleibt zunächst eine geplante Anmeldung zum Handelsregister. A kauft mit Zustimmung des F unter dem Namen der F-KG Ziegel und andere Baumaterialien im September 2002 zu einem Gesamtkaufpreis von 4.000 € bei Z, der eine Ziegelei betreibt. Nach der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister gemäß der gesellschaftsvertraglichen Verein-barungen im Dezember 2002 liefert Z nochmals Ziegel zum Kaufpreis von 5.000 €. Im Jahr 2002 hat das Unternehmen einen Gesamtumsatz von 12.500 €. Z erfährt im Februar 2003 von D, dass dieser den Anteil von B zwei Wochen zuvor für einen Preis von 16.000 € erworben habe. B hatte für den Verkauf seines Anteils die Zustimmung von A und F. D hat den Kaufpreis in Höhe von 13.000 € aus eigenen Mitteln aufgebracht; die restlichen 3.000 € hat er im Einverständnis mit A und F im Vorgriff auf den für das laufende Jahr zu erwartenden Gewinn zu Lasten seines Kapitalanteils entnommen. Die Forderungen des Z sind noch nicht beglichen. Z möchte wissen,1. ob er seinen Anspruch in Höhe von 4.000 € gegen A durchsetzen kann? 2. ob er von D den Kaufpreis in Höhe von 5.000 € verlangen kann? 3. ob und ggf. bis zu welcher Höhe B für die Forderung in Höhe von 5.000 € haftet? 4. ob und ggf. was noch im Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht werden muss? |
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