Version [79855]
Dies ist eine alte Version von ThuerBO90 erstellt von ChristophBieramperl am 2017-06-09 00:11:21.
Thüringer Bauordnung | [ThürBO] | Kommentar | Prof. Dr. Sven Müller-Grune |
§ 90 Gleichstellungsbestellung |
Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. |
Kommentierung |
Zitiervorschlag:
Müller-Grune Sven, Kommentar zur Thüringer Bauordnung, Schmalkalden 2017, § 90.
© Prof. Dr. Sven Müller-Grune |
Zurück zur Inhaltsübersicht
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.