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Version [82715]

Dies ist eine alte Version von ThuerBO43 erstellt von MarcelOschmann am 2017-08-13 15:17:56.

 

Thüringer Bauordnung
[ThürBO]
Kommentar
Prof. Dr. Sven Müller-Grune




§ 43
Sanitäre Anlagen, Wasserzähler



(1) Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.

(2) Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben. Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden kann.











Kommentierung






A. Normgeschichte







1. Historie







2. Gesetzesbegründung







3. Verwaltungsvorschrift







B. Normauslegung


















Zitiervorschlag:
Müller-Grune Sven, Kommentar zur Thüringer Bauordnung, Schmalkalden 2017, § 43.





© Prof. Dr. Sven Müller-Grune





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