Grundzüge des Steuerrechts in Südkorea
Auch der südkoreanische Staat finanziert sich hauptsächlich durch Steuern. Bei der Steuer handelt es sich um eine Geldleistung, die keinen Anspruch auf individuelle Gegenleistung entstehen lässt. Sie wird von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen allen steuerpflichtigen Personen und Unternehmen auferlegt, um Einnahmen zu erzielen und damit z.B. die Instandhaltung der Infrastruktur zu finanzieren.
Folgende Steuerarten führen haben den größten Anteil an den Einnahmen des südkoreanischen Staates:
• Einkommensteuer
• Körperschaftsteuer
• Mehrwertsteuer
• Grunderwerbsteuer
• Sondersteuern
Das Steuersystem in Südkorea ist mit dem deutschen Steuersystem durchaus vergleichbar. Das Einkommen der Privatpersonen sowie der Gewinn der Unternehmen werden direkt besteuert. Auf Warenumsätze und Dienstleistungen wird grundsätzlich Mehrwertsteuer fällig. Hier ist jedoch zu beachten, dass Unternehmen (soweit sie umsatzsteuerpflichtig sind), diese mit der gezahlten Vorsteuer saldieren können. Des Weiteren gibt es Unternehmen, die von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind. Das sind Unternehmen, die eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreiten (also sehr kleine und umsatzschwache Unternehmen). Gesetzliche Grundlage für die Besteuerung vom Einkommen von Privatpersonen bildet das „Income Tax Law“ und für die Besteuerung des Gewinns von Unternehmen das „Corporation Tax Law“.
Seit dem 31.10.2002 besteht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Südkorea ein Doppelbesteuerungsabkommen, das die mehrfache Besteuerung desselben Einkommens einer natürlichen Person oder Gewinns eines Unternehmens vermeiden soll.
Die Steuern sind in nationale Steuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Schenkungsteuer etc.) und kommunale Steuern (Ausbildungssteuer, Erwerbsteuer, Kfz-Steuer, Einwohnersteuer etc.) unterteilt (je nachdem wer die Steuer erhebt). Innerhalb der nationalen Steuern ist nochmals zwischen direkte Steuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer etc.) und indirekte Steuern (Mehrwertsteuer, Alkoholsteuer etc.) zu unterscheiden (je nachdem, ob der Steuerschuldner die Steuer direkt an die erhebende Behörde entrichtet oder diese an einen Dritten zahlt).
Einkommensteuer
Bei der Einkommensteuer wird das Einkommen von natürlichen Personen, jedoch nur soweit sie steuerpflichtig sind, versteuert. Grundlage der Besteuerung ist das gesamte Einkommen des abgelaufenen Kalenderjahres. Dabei hat die Person, soweit sie in Südkorea ansässig ist, also soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Südkorea hat oder sich für das Kalenderjahr dort aufhält (nur unter bestimmten Voraussetzungen), ihr gesamtes weltweites Einkommen (vermindert um bestimmte Freibeträge) zu versteuern. Zu beachten ist hier das bereits erwähnte Doppelbesteuerungsabkommen.
Der Steuersatz bei der Einkommensteuer beträgt:
Steuerpflichtiges Einkommen (x) in KRW | Steuersatz |
---|---|
x ≥ 12.000.000 | 6 % |
12.000.000 < x ≤ 46.000.000 | 15 % |
46.000.000 < x ≤ 88.000.000 | 24 % |
88.000.000 < x ≤ 150.000.000 | 35 % |
x > 150.000.000 | 38 % |
Zusätzlich zu diesem Steuersatz ist von den steuerpflichtigen natürlichen Personen noch eine Einwohnersteuer in Höhe eines Festbetrags bis zu 10.000 KRW sowie von steuerpflichtigen natürlichen Personen mit Geschäftsbetrieb in Südkorea in Höhe von 50.000 KRW zu entrichten.
Zu beachten sind jedoch auch die Abzüge, die alle steuerpflichtige natürliche Personen geltend machen können:
Einkommen (x) in KRW | Abzugsbeträge in KRW |
---|---|
x ≥ 5.000.000 | 70% des Gesamteinkommens |
5.000.000 < x ≤ 15.000.000 | 3.500.000 + 40% des 5 Mio. übersteigenden Einkommens |
15.000.000 < x ≤ 45.000.000 | 7.500.000 zuzüglich 15% des 15 Mio. übersteigenden Einkommens |
45.000.000 < x ≤ 100.000.000 | 12.000.000 zuzüglich 5% des 45 Mio. übersteigenden Einkommens |
x > 100.000.000 | 14.750.000 zzgl. 2% des 100 Mio. übersteigenden Einkommens |
Neben diesen Abzügen können in bestimmten Fällen noch zahlreiche weitere Freibeträge, Abzüge und Freigrenzen genutzt werden.
Körperschaftsteuer
Alle steuerpflichtigen Unternehmen (juristische Personen etc.) sind zur Abführung der Körperschaftsteuer verpflichtet. Dabei wird bei Unternehmen, die ihren Sitz in Südkorea haben, der weltweit erzielte Gewinn versteuert. Bei ausländischen Unternehmen, die durch Geschäfte in Südkorea Gewinne erzielen, wird nur der Gewinn, der in Südkorea erzielt wurde, in Südkorea versteuert. Je nach Unternehmensform wird der zu versteuernde Gewinn unterschiedlich errechnet. Bei kleineren Unternehmen wird einfach die Differenz aus Ertrag und Aufwand errechnet, wobei die Umsatzsteuer mit der Vorsteuer saldiert werden kann. Die zu zahlende Körperschaftsteuer ist standortunabhängig. Die Höhe des Satzes hängt vom steuerpflichtigen Einkommen des Unternehmens ab.
Nationale Körperschaftsteuer | |
---|---|
Steuerpflichtiges Einkommen (x) in KRW | Steuersatz |
x ≥ 200.000.000 | 10 % |
200.000.000 < x ≤ 20.000.000.000 | 20 % |
x > 20.000.000.000 | 22 % |
Dabei mindern Abzüge, Freibeträge etc. den jeweils abzuführenden Betrag. Es gibt jedoch eine Grenze, die den mindestens zu zahlenden Steuersatz festsetzt. Dieser Mindeststeuersatz beträgt:
KMUs | 7 % |
Große Unternehmen bis kapitalmarkorientierte Konzerne | 10 - 17 % |
Zusätzlich zu der nationalen Körperschaftsteuer muss noch eine lokale Körperschaftsteuer gezahlt werden, die jedoch vergleichsweise gering ausfällt. Im Folgenden die Steuersätze:
Lokale Körperschaftsteuer | |
---|---|
Steuerpflichtiges Einkommen (x) in KRW | Steuersatz |
x ≥ 200.000.000 | 1 % |
200.000.000 < x ≤ 20.000.000.000 | 2 % |
x > 20.000.000.000 | 2,2 % |
Anders als bei den natürlichen Personen, bei denen das abgelaufene Kalenderjahr die Grundlage des Besteuerungszeitraums darstellt, ist hier das Geschäftsjahr ausschlaggebend. Dies kann von den Unternehmen selbst festgesetzt werden. Somit kann das Geschäftsjahr durchaus vom Kalenderjahr abweichen. Häufig wird jedoch zur Vereinfachung das Kalenderjahr als Geschäftsjahr gewählt.
Mehrwertsteuer
Bei der Mehrwertsteuer werden Warenlieferungen und Dienstleistungen besteuert. Diese Steuer ist grundsätzlich vom Käufer oder Erwerber abzuführen, egal ob natürliche Person oder Unternehmen. Zu beachten ist auch hier die Saldierungsmöglichkeit von Umsatz- und Vorsteuer. Grundsätzlich beträgt die Mehrwertsteuer 10 %. Zu beachten ist zusätzlich die Verbrauchssteuer in Höhe von 5 % und Zusatzsteuern wie die Konsumgütersteuer, deren Steuersatz vom jeweils betroffenen Steuergegenstand abhängt. Freibeträge oder Freigrenzen sind hier in der Regel nicht zu beachten.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird bei Erwerb von unbeweglichem Vermögen wie z.B: Grundstücken fällig. Sie beträgt 2 % vom vertraglichen Kaufpreis. Des Weiteren wird hier eine Registrierungssteuer fällig, die ebenfalls 2 % vom vertraglichen Kaufpreis beträgt. Insgesamt sind demnach 4 % vom Kaufpreis als Steuer abzuführen.
© Christoph Bieramperl (2016)
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