Der Staatsrat in Südkorea
Allgemeines
Die Mitglieder des Staatsrates werden vom Präsidenten ernannt und vom Ministerpräsidenten vorgeschlagen. Der Staatsrat soll den Präsidenten unterstützen. Der Ministerpräsident hat die Möglichkeit beim Präsidenten zu beantragen, dass ein Mitglied des Staatsrates aus dem Amt genommen wird. Des Weiteren sollte auch hier kein Mitglied des Militärs zum Mitglied des Staatsrates ernannt werden, außer wenn er nicht mehr in seinem Amt aktiv ist. Er soll über wichtige politische Angelegenheiten beraten, die unter die Gewalt der Exekutive fallen. Der Staatsrat besteht aus dem Präsidenten, dem Ministerpräsidenten und weiteren Mitgliedern, deren Anzahl mindestens fünfzehn und maximal dreißig sein soll. Hierbei soll der Präsident als der Leiter des Staatsrates und der Ministerpräsident als der stellvertretende Leiter des Staatsrates fungieren. (Verfassung der Republik Korea, Artikel 87 und 88)
Aufgaben
Der Staatsrat ist für die Beratung in folgenden Angelegenheiten zuständig:
• Grundsätzliche Pläne für Staatsangelegenheiten und die allgemeine Politik der Exekutive
• Kriegserklärung, Friedensschließung und andere wichtige Angelegenheiten, die sich auf die Außenpolitik beziehen
• Entwürfe von Verfassungsänderungen, Vorschläge für nationale Referenda, Verträge, Gesetzesentwürfe und Verordnungen
• Haushalt, Abrechnung, grundlegende Pläne für Verkauf von Staatseigentum, Verträge, die finanzielle Verpflichtungen des Staates betreffen, und andere wichtige finanzielle Angelegenheiten
• Notfallaufträge und im Notfall anfallende finanzielle und wirtschaftliche Maßnahmen oder Anordnungen des Präsidenten, und die Vereinbarung und Beendigung von Kriegsrecht
• Wichtige militärische Angelegenheiten
• Anträge für die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung der Nationalversammlung
• Verleihung von Auszeichnungen
• Gewährung von Straferlässen/Begnadigungen, Kommutierung und die Wiederherstellung von Rechten
• Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Ministerien der Exekutive
• Erstellung von grundlegenden Plänen für die Delegation oder Aufteilung der Zuständigkeiten innerhalb der Exekutive
• Auswertung und Analyse der Verwaltung der Staatsangelegenheiten
• Formulierung und Koordinierung der wichtigen Politikpunkte für jedes Ministerium der Exekutive
• Auflösung von politischen Parteien
• Prüfung von Petitionen die die Politik der Exekutive betreffen
• Ernennung des Generalstaatsanwalts, des Stabschefs, der Stabschefs von allen bewaffneten Einheiten, die Präsidenten der nationalen Universitäten, Botschafter, und andere derartige Beamte und Manager von wichtigen staatlichen Unternehmen, die durch Recht ernannt werden
• Sonstige Angelegenheiten die vom Präsidenten, vom Ministerpräsidenten oder einem Mitglied des Staatsrates vorgelegt werden
(Verfassung der Republik Korea, Artikel 89)
© Christoph Bieramperl (2016)
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