Staatsanwaltschaften in Südkorea
Die Staatsanwaltschaften stehen unter der Zuständigkeit des Ministeriums für Justiz. Sie bestehen aus der Obersten Staatsanwaltschaft, den Oberstaatsanwaltschaften, den Bezirksstaatsanwaltschaften sowie deren Zweigstellen, wobei jede dem jeweils zuständigen Gericht zugeordnet ist. Die Oberste Staatsanwaltschaft, die sich in Seoul befindet, wird vom Generalstaatsanwalt geleitet, der die Strafverfolgung landesweit leitet und überwacht. Die Amtszeit des Generalstaatsanwalts beträgt zwei Jahre. Er kann nicht erneut ernannt werden. Die Oberste Staatsanwaltschaft besteht aus den folgenden sieben Abteilungen, dem Verwaltungsbüro und den forschenden Staatsanwälten. Die Abteilung für Planung und Koordination fertigt grundlegende Pläne für die Aktivitäten bezüglich der Strafverfolgung einer jeden Staatsanwaltschaft an, überwacht die Durchführung und Entwicklung von wissenschaftlichen Untersuchungen und verwaltet und verbessert das automatisierte Bürosystem sowie das Telekommunikationssystem der Staatsanwaltschaft.
Die zentrale Untersuchungsabteilung führt Untersuchungen von Strafsachen von nationaler Bedeutung durch und überwacht die Strafverfolgung von Cyberkriminalität.
Das Kriminalamt ist für die Strafverfolgung von Straftaten bezüglich der Wirtschaft, Transport, Umwelt und Jugendkriminalität verantwortlich.
Die Abteilung für Betäubungsmittel und organisiertes Verbrechen ist für den Schutz der Bevölkerung vor organisiertem Verbrechen sowie Gewaltverbrechen, in denen Gangs verwickelt sind, sowie vor Rauschmitteln und Schmuggeldelikten verantwortlich. Die Abteilung für öffentliche Sicherheit ist auf die Strafverfolgung von Straftaten spezialisiert, die für eine Gefahr für die nationale Sicherheit erachtet werden, sowie Fälle bezüglich Wahlen, Arbeit und Außenpolitik.
Die Abteilung für Straf- und Zivilprozesse führt Strafprozesse und staatliche Prozesse im Obersten Gericht durch und überwacht diese. Sie behandelt die Berufungen gegen Nichtverfolgungsurteile der Oberstaatsanwaltschaften. Das Kriminalamt, die Abteilung für Betäubungsmittel und organisiertes Verbrechen sowie die Abteilung für öffentliche Sicherheit überwachen die Ermittlungsverfahren der unteren Staatsanwaltschaften bezüglich der Fälle, die unter die Hauptverantwortungsbereiche der jeweiligen Abteilung fallen.
Der Inspektionsdienst führt interne Inspektionen durch und untersucht das Fehlverhalten von Staatsanwälten.
Die forschenden Staatsanwälte unterstützen direkt den Generalstaatsanwalt und erforscht Angelegenheiten bezüglich der Strafverfolgung.
© Christoph Bieramperl (2017)