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Gesetzgebungsverfahren – Vergleich zwischen Deutschland und Südkorea
Deutschland
Abbildung 1 - Entstehungsprozess von Gesetzen in Deutschland
(Quelle: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22287/gesetzgebungsverfahren, Stand: 29.09.2016)
1. Gesetzesentwurf | Der Gesetzesentwurf wird durch die Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag beim Bundestag vorgelegt. |
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2. Erste Lesung | In der ersten Lesung wird beschlossen, an welche Bundestagsausschüsse der Entwurf weitergeleitet werden soll. |
3. Zweite Lesung | In der zweiten Lesung wird der Gesetzesentwurf auf Grundlage der Stellungnahmen der Bundestagsausschüsse, an denen der Entwurf gesendet wurde, besprochen. |
4. Dritte Lesung | Nach der zweiten Lesung erfolgt die dritte und letzte Lesung. Am Ende dieser Lesung wird entschieden, ob der Gesetzesentwurf angenommen oder abgelehnt wird. |
5. Vorlegung beim Bundesrat | Ist der Gesetzesentwurf angenommen, wird er dem Bundesrat vorgelegt. Dieser hat nun die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen den Vermittlungsausschuss anzurufen. |
6. Vermittlungsausschuss | Der Vermittlungsausschuss kann eine Änderung des Gesetzes vorschlagen. Tut er dies, so muss der Bundestag darüber beschließen, ob er sich der Änderung anschließen will. Er kann jedoch auch seine Zustimmung verweigern oder Einspruch einlegen. Wird die Zustimmung verweigert oder legt der Vermittlungsausschuss Einspruch ein und wird nicht durch den Bundestag überstimmt, so gilt die Gesetzesvorlage als gescheitert. Stimmt der Vermittlungsausschuss jedoch zu, verzichtet auf den Einspruch oder legt Einspruch ein und wird durch den Bundestag überstimmt, so erfolgt die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten nach der Gegenzeichnung. |
7. Verkündung im Bundesgesetzblatt | Schließlich wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. |
Südkorea
Abbildung 2 – Entstehungsprozess von Gesetzen in Südkorea
(Quelle: http://elaw.klri.re.kr/eng_service/struct.do, Stand: 29.09.2016)
1. Gesetzesentwurf | Eine zentrale Verwaltungsbehörde setzt einen Gesetzesentwurf innerhalb ihrer Zuständigkeit auf. Wenn ein Thema in die Zuständigkeit von mehreren Ministerien fällt, sollen diese gemeinsam einen Gesetzesentwurf aufsetzen. |
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2. Beratung mit den relevanten Ministerien und, wenn notwendig, Beratung zwischen dem Staat und der regierenden Partei | Nachdem der Gesetzesentwurf aufgesetzt wurde, folgen Beratungen über Details dieses Entwurfs mit den relevanten Ministerien. Auch Beratungen zwischen dem Staat und der regierenden Partei oder die Zusammenarbeit mit opponierenden Parteien sind möglich, wenn es für notwendig erachtet wird. |
3. Vorabdruck des Gesetzes | Es soll ein Vorabdruck des Gesetzes mindestens für 20 Tage veröffentlicht werden, damit sich jeder zu diesem Gesetzesentwurf äußern kann. |
4. Überprüfung von Vorschriften | Wenn der Gesetzesentwurf Vorschriften enthält, durch die der Staat oder Kommunalverwaltungen die Rechte der Bürger beschneidet oder ihnen Pflichten auferlegt, um verwaltungstechnische Ziele zu erreichen, müssen diese Vorschriften vom Ausschuss für Regulierungsreformen überprüft werden. |
5. Überprüfung durch das Ministerium für staatliche Gesetzgebung | Das Ministerium für staatliche Gesetzgebung überprüft den Gesetzesentwurf nicht nur im Hinblick auf die Vorschriften selbst, sondern auch auf die Formulierungen, Realisierbarkeit, Verhältnismäßigkeit, etc. |
6. Beratung in der vize-ministeriellen Sitzung | In der vize-ministeriellen Sitzung werden Schlüsselpunkte zum Gesetzesentwurf besprochen, bevor sie auf die Tagesordnung des Staatsrates gesetzt werden. In Notfällen kann dieser Schritt übersprungen werden. |
7. Beratung im Staatsrat | Der Staatsrat als hohes politisches Beratungsorgan hört die Erklärung des Gesetzesentwurfs von den zuständigen Ministerien an und entscheidet nach der Beendung der Debatten. |
8. Unterschrift des Präsidenten | Die im Staatsrat verabschiedeten Gesetzesentwürfe und Präsidialdekrete benötigten die Unterschrift des Präsidenten, nachdem der Ministerpräsident und die relevanten Mitglieder des Staatsrates gegengezeichnet haben. |
9. Weiterleitung des Gesetzesentwurfs an die Nationalversammlung | Der Gesetzesentwurf wird an die Nationalversammlung durch das Ministerium für staatliche Gesetzgebung weitergeleitet, direkt nachdem der Präsident den Gesetzesentwurf unterzeichnet hat. |
10. Beratung der ständigen Fachausschüsse und, falls notwendig, des Vollausschusses | Der Gesetzesentwurf wird in der Vollversammlung durch den Sprecher vorgestellt. Nach der Überprüfung durch den ständigen Fachausschuss wird der Gesetzesentwurf in die Tagesordnung der Vollversammlung aufgenommen. Bei speziellen Gesetzesentwürfen können die ständigen Fachausschüsse auch Unterausschüsse gründen. Besonders wichtige Gesetzesentwürfe werden durch den Vollausschuss (Ausschuss mit allen Mitgliedern) geprüft. Nachdem die Prüfung des Gesetzesentwurfs abgeschlossen ist, überprüft der Ausschuss für Gesetzgebung und Gerichtswesen diesen auf die rechtlichen Formulierungen. Danach soll über den Gesetzesentwurf in der Vollversammlung beraten und ein Beschluss gefasst werden. |
11. Überprüfung durch den Ausschuss für Gesetzgebung und Gerichtswesen | |
12. Beratung und Beschluss der Nationalversammlung | |
13. Übergabe des Gesetzesentwurfs an die Regierung | Das Ministerium für staatliche Gesetzgebung bereitet einen Verkündigungsentwurf des Gesetzesentwurfs vor, der von der Nationalversammlung beschlossen wurde, und reicht es an den Staatsrat weiter. Wenn gegen den Gesetzesentwurf irgendein Einspruch erhoben wird, kann der Präsident die Nationalversammlung beauftragen, erneut über den Gesetzesentwurf zu beraten. Dies ist nur mit Beifügung einer Einspruchserklärung und innerhalb von 15 Tagen nach dem Tag, an dem der Gesetzesentwurf an die Regierung geleitet wurde, möglich. |
14. Beratung des Staatsrates und Unterschrift des Präsidenten | Gesetzesentwürfe, die im Staatsrat beschlossen wurden, müssen vom Präsidenten unterzeichnet werden, nachdem der Ministerpräsident und die relevanten Mitglieder des Staatsrates gegengezeichnet haben. |
15. Verkündigung | Derartige Gesetzesentwürfe werden verkündigt, indem sie im Amtsblatt veröffentlicht werden. |
Welche Punkte ein Gesetzesentwurf wirklich durchlaufen muss, hängt vor allem von der Art des Gesetzes ab:
• Gesetze: (1 – 15)
• Präsidialdekrete: (1 – 8) → 15
• Verordnungen des Ministerpräsidenten: (1 – 4) → 15
• Verordnungen von Ministerien: (1 – 4) → A → B
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© Christoph Bieramperl (2016)
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