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aktuelles Dokument: SicherungsUebereignung
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Version [81566]

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Sicherungsübereignung


Definition

Bei einer Sicherungsübereignung wird eine Sache von einem Sicherungsgeber an einen Sicherungsnehmer vorübergehend übereignet, um eine Forderung zu sichern - dabei bleibt der Sicherungsgeber im Besitz der Sache.
Quelle: Staudinger-BGB/Herresthal, Berlin 2014, Eckpfeiler des Zivilrechts, K. V. 2. a), Rn. 230.

Prüfungsaufbau

http://wdb.fh-schmalkalden.de/DieSicherungsuebereignung

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