Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

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Schwerpunktmodul Personal, Arbeits- und Sozialrecht 1


Allgemeine Informationen

Literaturhinweise
Umfangreiche Veranstaltungsunterlagen mit weiterführenden Hinweisen werden zu Beginn der Veranstaltung angeboten.
(Auswahl; ausführliche Literaturhinweise zum Beginn des Semesters)

  • jährlich aktualisiertes Skript zum Koll. Arbeitsrecht, Übersichten, Beispielsfälle

Weitere Informationen zur Lehrveranstaltung

Modultitel: Schwerpunktmodul Personal, Arbeits- und Sozialrecht 1 (Vertiefung Individual- und Kollektivarbeitsrecht)

Credits: 5 CP

Studiengang: Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.); Teilnahme empfohlen für das 5. Fachsemester

Dauer der Lehrveranstaltung: ein Semester, 4 LVS

Qualifikationsziele:
  • rechtlichen Handlungsparameter der betrieblichen Personalarbeit
  • für betriebliche Praxis bedeutsame Themenkomplexe anhand von Fällen und Fallstudien theoretisch aufbereitet

Inhalte:
Vertiefung Individualarbeitsrecht (Vertiefung von Einzelfragen)
  • Einsatz freier Mitarbeiter sowie von Leiharbeitnehmern, Mindestlöhne
  • Befristung, Probezeit
  • Fallstricke bei der Einstellung
  • Leistungsstörungsrecht, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsrecht
  • Abmahnung
  • Kündigungsrecht
  • Druckkündigung, Verdachtskündigung
  • Zeugnisrecht
  • Grundfragen des Auslandseinsatzes von Inländern sowie des Inlandseinsatzes von ausländischen Arbeitskräften

Vertiefung kollektives Arbeitsrecht
  • Tarifvertragsrecht: Geltungsbereich, Günstigkeitsprinzip, Tariflohnerhöhung und Effektivlöhne, Nachwirkung, dynamische Verweisung, Tarifkonkurrenz und - pluralität
  • Arbeitskampfrecht: Betriebsstilllegung bei Streik, Streikbruchprämien, Flashmob im Arbeitskampf
  • Betriebsverfassungsrecht: Kosten der Betriebsratstätigkeit, Mitwirkung bei Einstellung, Versetzung und Kündigung sowie bei Einführung von Kurzarbeit;
  • Anzeigepflichtige Entlassungen nach §§ 17 ff. KSchG
  • Rechtsfragen bei Betriebsübergang
  • Unternehmensmitbestimmung

Prüfung und Benotung des Moduls:
Bezeichnung der Modulprüfung: Arbeitsrecht/Personal 1 (Modulprüfung Schwerpunkt I/1 oder II/1)
(Klausur, 120 Minuten)
Benotung erfolgt nach § 6 PO für den LL.B. Wirtschaftsrecht.

Vgl. im Weiteren: Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.), S. 67 f. (Stand: 2012).


Die Vorlesung Personal, Arbeits- und Sozialrecht 1 wurde im Wintersemester 2012/2013 von Herrn Dr. Maximilian Steckermeyer (Richter am Arbeitsgericht, Direktor des Arbeitsgerichts Suhl) gehalten.

Inhalt
Die Veranstaltung gliedert sich in zwei Teilbereiche. Zum einen in die Vertiefung des Individualarbeitsrechts und zum anderen die Vertiefung des kollektiven Arbeitsrechts. Innerhalb des ersten Teilbereichs befassen sich die Studierenden unter anderem mit den Fragen der Befristung und Probezeit sowie dem Leistungsstörungsrecht innerhalb von Arbeitsverträgen. Ebenso wird das Kündigungs- und Zeugnisrecht behandelt.
Im zweiten Teilbereich wird unter anderem ein Blick auf das Tarifvertragsrecht sowie das Arbeitskampfrecht und das Betriebsverfassungsrecht geworfen.


Termine

Die Veranstaltung “Personal, Arbeits- und Sozialrecht 1” wird im Sommersemester 2013 nicht angeboten. Im Wintersemester 2012/2013 fand die Vorlesung wie folgt statt:

Freitag 10.00 – 11.30 Uhr und 11.45 – 13.15 Uhr Raum 0301

Aktuelle Hinweise:

Derzeit werden noch keine Unterlagen der hier aufgeführten Veranstaltung in der Wiki zur Verfügung gestellt.



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