Version [10772]
Dies ist eine alte Version von SchadensrechtBeispiele erstellt von WojciechLisiewicz am 2011-06-13 12:34:35.
Fallbeispiele zum Schadensrecht
A. Tragisches Stolpern über den Regenschirm
Trottel (T) ist in einem Kaufhaus unterwegs. An diesem regnerischen Tag hat er seinen großen Regenschirm dabei. Als er in der Nähe einer Treppe zu den unteren Regalen mit Hemden greift, hält er seinen Regenschirm in der Weise, dass er den anderen zur Treppe eilenden Kunden den Weg versperrt. Da der Regenschirm genauso dunkelblau ist, wie der Fußboden, sehen ihn die vorbeigehenden Kunden nicht. Der Kunde Pechvogel (P) stolpert über den Schirm und stürzt die Treppe hinunter. Er verletzt sich dabei am Kopf stark, muss wochenlang im Krankenhaus behandelt werden und kann durch die erlittene Gehirnschädigung seinen bisherigen Job als Fernsehmoderator nicht mehr ausüben. Er kann lediglich einfachere, technische Aufgaben bei seinem Fernsehsender übernehmen, aber auch das erst nachdem er eine zusätzliche Umschulung absolviert hat.
Bis zur Genesung verschlingt die Behandlung des P 50.000 EUR. Die Kosten der Umschulung betragen für P ca. 4.500 EUR. Bei seiner neuen Tätigkeit beim Fernsehsender kann P nur noch 1.900 EUR netto monatlich verdienen im Vergleich zu den 5.200 EUR netto monatlich für die Moderation.
Welche Ansprüche hat P gegen T?
B. Vereinsgeschäfte
Der Kaninchenzüchterverein in Duselhausen veranstaltet jährliche eine bundesweit bekannte Kaninchenausstellung, mit der beachtliche Einnahmen erzielt werden. Der Verein sammelt Geld für ein neues, großes Gebäude für Veranstaltungen des Vereins. Die bisher aus Veranstaltungen erzielten Einnahmen betragen mittlerweile 200.000 EUR. Eines der Mitglieder spricht in einer der Mitgliederversammlungen die Frage an, welche Rendite mit dem Geld der Verein erzielt. Als sich herausstellt, dass die Bank nur 0,5 % Zinsen im Jahr gibt, wird es als eine pure Dummheit heftig diskutiert. Alle Mitglieder kommen zum Ergebnis, dass das Geld besser angelegt werden soll.
Es wird vereinbart, dass:
- ein Finanzausschuss gebildet wird, der mit dem Vorstand eine Anlagestrategie abstimmt und überwacht und
- der Vorstand das Geld in Abstimmung mit dem Ausschuss anlegt.
Der Vorstand stellt dem Ausschuss eine Lösung, nach der das ganze Geld dem Finanzberater Windig (W) anvertraut werden soll. Er soll es richtig anlegen. Der Ausschuss lässt sich überreden, obwohl einige Mitglieder Bedenken gegen den W haben. Die vorgeschlagenen Wertpapiere versprechen jedoch eine hoche Rendite, die den Ausschussmitgliedern sehr gefällt. Die Verträge werden durch den Vorstand abgeschlossen, das Geld wird transferiert.
Alles geht schief, die gekauften Zertifikate der Bank "Lehmann Brothers" sind nichts mehr wert. Der Vorstand wird sofort entlassen. Da von den ehemaligen Vorstandsmitgliedern nichts zu holen ist, wendet sich der neue Vorstand gegen die Mitglieder des Ausschusses, die durch das Strafgericht wegen Untreue (§ 266 StGB) verurteilt wurden, mit dem Anspruch auf Schadensersatz.
Die Mitglieder des Ausschusses berufen sich darauf, dass das Problem eigentlich durch den Vorstand verursacht wurde und dass sie eigentlich nicht verstehen, wofür sie hier haften sollen.
Ansprüche des Vereins gegen die Ausschussmitglieder?
CategoryFallsammlungWIPR
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.