Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: SQChrie20141025Eobaldt
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: SQChrie20141025Eobaldt
1) Lob der Person
Als Alexander von Makedonien, der bekannteste und sogleich bedeutendste aller Griechen, der auch der Große genannt wurde, die Bekanntschaft des Diogenes gemacht hatte, erklärte er: „Wahrlich, wäre ich nicht Alexander, so wollte ich Diogenes sein!“. Was für ein bewundernswerter und weitsichtiger Mann also muss dieser Diogenes gewesen sein, dass Alexander der Große ihn derart bewunderte?

2) Umschreibung
Als man ihm vorgeworfen hatte, auf dem Markt gespeist zu haben, erwiderte Diogenes: „Habe ich doch auf dem Markte auch gehungert“. Denn er war der Meinung, dass die Natur des Menschen nicht durch unnütze Verbote unterdrückt werden soll. Aus solchen Verboten kann nichts Gutes hervorgehen.

3) Beweis
Diogenes sah es schon damals als ein gewaltiges Unrecht an, dem Menschen gegen seine Natur das Essen und Trinken zu verbieten. Dagegen ist der Anblick eines Speisenden für seine Mitbürger ein vergleichsweise geringes Übel.

4) Widerspiel
Niemand möchte einen Markt besuchen, auf welchem die Menschen hungern. Dann wäre den Besuchern eines solchen Marktes zwar der Anblick des unappetitlichen Kauens und das Geräusch schmatzender Münder erspart, doch würde das Knurren der Mägen, die Klagen der Hungernden und das Stöhnen der Ausgezehrten sofort alle vertreiben und vom Marktbesuch abhalten.

5) Gleichnis
Wer lieber wegen Hunger leidet und das der Freude über gutes Essen und Trinken vorzieht, ist ein Narr.
Und er irrt sich genauso wie jemand, der einem Kind das Herumtollen und Lachen in der Öffentlichkeit verbietet, weil er glaubt, dass dieses natürliche Verhalten die Mitmenschen verärgern könnte.


s gibt heute keinen Markt (z.B. Frühjahrsmarkt, Weihnachtsmarkt usw.) mehr, auf dem nicht gegessen und getrunken wird. Gerade dadurch sind Märkte auch so reizvoll und werden gern besucht. Das Recht auf Speise zählt heute sogar zu den Grundrechten. Wer Menschen oder auch Tieren die Nahrung verbietet und entzieht macht sich sogar strafbar.


6) Zeugnis
Bedeutende große deutsche Gelehrte, so auch der Dichter Christoph Martin Wieland (1733-1813) beschäftigten sich mit dem Thema Hunger. Er beschrieb, was für ein großes Übel der Hunger ist, und dass aus unterdrücktem Hungern und dem Verbot von Speise nichts Gutes entstehen kann – Zitat: „bei leerem Magen sind alle Übel doppelt schwer“ (aus: Das Wintermärchen)

7) Beschluss
Wir brauchen uns wegen dem Verzehr von Essen und Trinken nicht schämen; weder auf dem Markte, noch anderswo.
Kommentare
kommentiert von ManuelSchuster
2015-01-12 14:02:45
Beim 5. Punkt ist was mit dem Absatz verrutscht und die Marktbeispiele in Klammern könnte man denk ich auch weglassen. Sonst keine Mängel.
kommentiert von DoritJohannaHofmann
2015-01-16 09:37:58
Wie schon gesagt, in Punkt 5 ist etwas verrutscht. Ansonsten gefällt mit der Beschluss besunders gut, weil er kurz, bündig und aussagekräftig ist.
kommentiert von JanineEngel
2015-01-29 13:44:14
Also das Lob und das Gleichnis finde ich sehr schön. Der Beschluss ist kurz und passend, bezieht sich aber nur auf die "Nahrungsaufnahme". Vielleicht könnte man das noch etwas allgemeiner ausdrücken...z.B.: Wir brauchen uns nicht für unsere Natürlichkeit (ist jetzt vielleicht nicht das passendste Wort) zu schämen, weder in der Öffentlichkeit, noch vor uns selbst. ...da hätte man das mit dem Kinderlachen auch mit eingeschlossen.
Aber ansonsten alles rund.

Ach ja, fehlt nicht noch das Beispiel?
Kommentar gelöscht
kommentiert von MaximilianLehmann
2015-01-30 16:51:07
Wo ist das Beispiel? Und mit der Formatierung haut irgendwas zwischen 5 und 6 nicht hin.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki