Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs in Polen
rechtliche Rahmenbedingungen
A. ÖPVG
Die Hauptquelle für die juristischen Vorgaben für die öffentliche Personenbeförderung ist seit dem 1.3.2011 das Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr vom 16.10.2010 (Dz.U. von 2011 Nr. 5, Pos. 13, im Folgenden polÖPVG).
B. Kommunale Selbstverwaltung
Da die Aufgabe des lokalen Personenverkehrs eine öffentliche Aufgabe ist, welche den Kommunen obliegt, sind neben dem oben genannten ÖPVG die Gesetze über die kommunale Selbstverwaltung zu beachten. Dazu zählen:
- Gesetz vom 8.3.1990 über die kommunale Selbstverwaltung (einh. Text in Dz.U. von 2001 Nr. 142, Pos. 1591 i.d.g.F.);
- Gesetz vom 5.61998 über die Selbstverwaltung in den Landkreisen (einh. Text in Dz.U. von 2001 Nr. 142, Pos.1592 i.d.g.F.) und
- Gesetz vom 5.6.1998 über die Selbstverwaltung in der Wojewodschaft (einh. Text in Dz.U. von 2001 Nr.142, Pos. 1590 i.d.g.F.).
C. Sonstige Transportgesetze
Des Weiteren sollen auch die allgemeinen Vorschriften beachtet werden, welche sich auf dem Transport als solchem konzentrieren:
- Gesetz vom 15.11.1984 - Beförderungsgesetz (Dz.U. von 2000 Nr. 50, Pos. 601 i.d.g.F.);
- Gesetz vom 6.9.2001 - über den Straßentransport (Dz.U. von 2004 Nr. 204, Pos. 2088 i.d.g.F.).
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